Vertrag nach Art. 28 DSGVO inkl. TOM · Stand: 11.10.2026
noindex gesetzt. Ergänzung in der Admin-Konsole unter „Recht & Anbieter".Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und [Firmierung (vollstaendig) - bitte in der Admin-Konsole ergänzen] (Auftragsverarbeiter). Er wird mit Abschluss des Nutzungsvertrages Vertragsbestandteil.
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung der Software MEISTERHILFE. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages.
| Zweck | Bereitstellung einer Betriebssoftware für Handwerksbetriebe: Kunden- und Auftragsverwaltung, Angebote und Rechnungen, Zeiterfassung, Disposition, Material, Dokumente, Buchhaltungsvorbereitung. |
|---|---|
| Art der Verarbeitung | Erheben, Speichern, Verändern, Auslesen, Übermitteln (an vom Kunden bestimmte Empfänger), Einschränken und Löschen. |
| Kategorien betroffener Personen | Kunden und Interessenten des Verantwortlichen, deren Ansprechpartner, Mitarbeiter des Verantwortlichen, Lieferanten und Nachunternehmer. |
| Kategorien von Daten | Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten), Vertrags- und Auftragsdaten, Abrechnungs- und Zahlungsdaten, Arbeitszeitdaten, Objekt- und Baustellendaten, hochgeladene Dokumente und Fotos, Unterschriften auf Abnahme- und Arbeitsberichten. |
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gilt auch die Bedienung der Software durch den Verantwortlichen. Ist der Auftragsverarbeiter der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, weist er darauf hin und darf die Ausführung aussetzen.
Zur Verarbeitung eingesetzte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den einschlägigen Datenschutzvorschriften vertraut gemacht.
Der Auftragsverarbeiter trifft die in der Anlage beschriebenen Maßnahmen und hält sie während der Vertragslaufzeit aufrecht. Änderungen dürfen das Schutzniveau nicht unterschreiten.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Weitere oder andere Unterauftragsverarbeiter teilt der Auftragsverarbeiter mindestens vier Wochen vorher mit; der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen.
| Hosting / Rechenzentrum | [Hosting-Dienstleister - bitte in der Admin-Konsole ergänzen] — Serverbetrieb, Standort [Serverstandort - bitte in der Admin-Konsole ergänzen] |
|---|---|
| Zahlungsabwicklung | Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland — nur Abrechnungsdaten des Kunden, keine Daten der Endkunden des Betriebs |
Vom Verantwortlichen selbst eingerichtete Verbindungen (eigener Postausgangsserver, Microsoft 365, optionaler KI-Zugang) sind keine Unterauftragsverhältnisse des Auftragsverarbeiters; hierfür ist der Verantwortliche selbst zuständig.
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Möglichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten (Art. 32 bis 36 DSGVO). Anfragen betroffener Personen, die den Auftragsverarbeiter erreichen, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet und nicht selbst beantwortet.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den zur Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlichen Angaben.
Nach Beendigung des Vertrages stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die Daten für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend einschließlich vorhandener Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben.
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung der Pflichten auf Anfrage nach, insbesondere durch diese Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Verantwortliche kann nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist Kontrollen durchführen oder durchführen lassen; der Betrieb darf dadurch nicht unangemessen gestört werden.